RUNDFUNKGEBÜHREN
IN ARZTPRAXIS


Dipl.-Ing. Helmut Kropp

 
 
 
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Schon GEZahlt? Schon abGEZockt!

Dipl.-Ing. H. Kropp


Wer ein Radio- oder Fernsehgerät hat, zahlt "Rundfunkgebühren" an die GEZ. Diese kommen teilweise dem öffentlich rechtlichen Rundfunk zugute; in anderen Ländern z. B. der EU kennt man diese Gebühren nicht.

Ich will hier nicht die Frage nach der Rechtmäßigkeit unserer Rundfunkgebühren und der Methodik der Eintreibung diskutieren, ich möchte vielmehr die Aufmerksamkeit auf die ANZAHL der Rundfunkgebühren lenken.

Zu Hause

Da wird jeder sagen: Ich habe zu Hause ein Radio und einen Fernseher und zahle DIE Rundfunkgebühr.

Das kann aber viel zu wenig sein.

Laube

Wer eine "Laube" oder ein Wochenendhaus o. Ä. hat und dort steht ein komfortabler großer Fernseher, der zahlt eine ZWEITE Rundfunkgebühr.

Büro-Radio

Und wer im Büro sein eigenes Radio / Fernsehgerät stehen hat, zahlt die DRITTE Rundfunkgebühr. Gilt auch für Freiberuflers Arbeitszimmer zu Hause!

KFZ

Und wer mit dem eigenen Auto für den Chef gelegentlich Dienstreisen macht und ein Autoradio in seinem KFZ hat, der zahlt die VIERTE Rundfunkgebühr. Und ein Freiberufler sowieso. Außer er ist Sachverständiger und macht keine Ortstermine mit dem eigenen Auto...

Es sei zugegeben, dass der Fernseher im KFZ noch nicht sehr verbreitet ist.

Hotel Mama

Wohnt der erwachsene Sprößling noch "im Hotel Mama" und verdient er mehr als den "Sozialhilfesatz", muss auch er sein Rundfunkgerät anmelden. Den "Familienrabatt" gibt es da nicht.

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Laptop, Handy

Jetzt werden Sie sagen: "Jetzt ist es aber genug, das kann doch nicht Rechtens sein!" Ist es aber, fragen Sie die GEZ (www.gez.de).

Sie werden nämlich demnächst ihre FÜNFTE Rundfunkgebühr zahlen müssen.

Wenn Sie nämlich (ab dem 1.1.2007) mit Ihrem Laptop im ICE sitzen und noch schnell den Termin in Frankfurt vorbereiten wollen, wird ein freundlicher Herr (freier Mitarbeiter der GEZ, arbeitet auf Erfolgsbasis) Sie ansprechen und die Anmeldung zur GEZ sehen wollen.

Und im übrigen sagt er, sehe ich da ihr internetfähiges Handy, also Sie sind heute doppelt fällig!

Wieso werden Sie sagen, der Laptop und das Handy haben doch gar kein Radio?

Ja aber einen Internetzugang, und im Internet können Sie ARD und ZDF und BR und MDR usw. hören und sehen, und darum ist Ihr Laptop und Ihr Handy ein hier im ICE zum Empfang des Rundfunks bereitgehaltenes Gerät.

Deshalb: Wie lange haben Sie schon den Laptop / das Handy (zwecks Nachberechnung und Honorarberechnung für den GEZ-Mitarbeiter, Sie sind zur korrekten Auskunft verpflichet!)?

Fazit

Also mit einer Anmeldung bei der GEZ ist es nicht getan. Zahlen Sie lieber gleich freiwillig den 5-fachen Satz:

Derzeit beträgt der einfache Satz pro Monat:

  • für 1 Radio: EUR 5,52,
  • für 1 Fernseher: EUR 17,03
  • für Fernseher und Radio: EUR 17,03.
Nehmen Sie selber ihr persönliches Vielfaches! Sie werden staunen, kassiert wird übrigens in Dreimonatsraten. Im Extremfall zahlen Sie alle drei Monate (nach 2006) zusammen

3 x 17,03 x 5 = 255,45 EUR, im Jahr somit EUR 1021,80.
(in Worten: eintausendundeinundzwanzig EUR und achtzig Cent)

Zum Vergleich: 3 x 17,03 x 4, nur "zu Hause" nur EUR 204,36.

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Ausblick

Es soll ja Zeitgenossen geben, die

  • haben weder Radio noch Fernseher
  • haben keinen zweiten Wohnsitz
  • hören im Büro kein Radio
  • haben auch in ihrem Auto kein Radio bzw. machen keine Dienstreisen damit
  • verwenden noch keinen internetfähigen Laptop und kein internetfähiges Handy

Aber die haben zu Hause ein Festnetz-Telefon, und da ist ja noch das (noch nicht internetfähige) Mobiltelefon, demnächst werden vielleicht auch ARD und ZDF dort zu hören sein, z. B. über eine 0900..oder 01805.. .Nummer?

Somit wird bald der erfolgsorientierte GEZ-Mitarbeiter auch die Festnetz- und Mobilfunk-Telefonbesitzer mit der 6. Gebühr vereinnahmen können.
An deren Daten kommt er über die Telefonbücher und Auskunftsdienste ja besonders leicht heran....

Dass die GEZ bisher nicht schon selber darauf gekommen ist?

In der Schweiz soll es vor Jahren ja auch schon einen "Telefonrundspruch" (Verbreitung des Radioprogramms über den Telefondraht, gedacht für abgeschattete Gebirgsregionen) gegeben haben.

H. Kropp
09.2005

 
 
 
 
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